Qualität ist der Maßstab.

Höchster Anspruch an Beratungs-kompetenz und Produktqualität bildet die Basis unseres Unternehmens.

Schnelle Verfügbarkeit sowie zuverlässiges und partnerschaftliches Denken ergänzen diese Vorgabe.

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden
der pb elektro vertriebs-gmbh, Fassung vom 01 Januar 2009

1. Geltungsbereich
Für alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluß zwischen Geschäftskunden, die nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind, und pb gelten immer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung, bei zukünftigen Geschäften auch ohne Bezugnahme.Stillschweigen des Käufers über unsere Geschäftsbedingungen gilt als Einverständnis. Etwaige abweichende Bedingungen des Käufers gelten nur, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkannt haben. Im Fall von Kollisionen zwischen den Regelungen gilt als Rangfolge:

a) diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen

b) abweichende Bedingungen, sofern sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

c) gesetzliche Regelungen Deutschlands (HGB, BGB) Die Geschäftsbedingungen alter Fassung gelten für Lieferungen, die vor dem 01.01.2009 abgeschlossen wurden, es sei denn, der Käufer wird hierdurch benachteiligt. pb verpflichtet sich zudem, Leistungen und Produkte unter Beachtung der eigenen Selbstverpflichtung zu .Lieferung und Qualität. Regelkonform auszuliefern.

2. Vertragsgegenstand/ Vertragsabschluß
2.1 pb liefert die von Kunden bestellten Waren nach Angebotsannahme. Unsere Angebote sind freibleibend. Sollte pb nachträglich erkennen, dass sich ein Fehler im Angebot bei den Angaben zu Produkt, Preis oder Lieferbarkeit eingeschlichen hat, wird pb den Kunden hiervon umgehend informieren. Dieser kann seinen Auftrag unter den geänderten Konditionen nochmals bestätigen. Andernfalls ist pb zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

2.2 Der Kunde gibt ein verbindliches Angebot ab, wenn er den Online-Shop-Bestellprozess unter Eingabe aller
dort verlangten Angaben durchlaufen hat und im letzten Bestellschritt den Button .Bestellung abschließen. angeklickt hat.

2.3 Der Käufer ist an seine Bestellung 4 Wochen ab Eingang bei pb gebunden. Aufträge des Käufers werden erst durch schriftliche Bestätigung oder durch Ausführung des Auftrags für pb bindend. Liegt der Rechnungswert des zugrunde liegenden Auftrags unter € 25,00 (Inland, ohne gesetzlicher Mehrwertsteuer) bzw. € 150,00 (Ausland), behalten wir uns vor, eine angemessene indermengenpauschale zu erheben. Bei Lieferungen ins Ausland behalten wir uns vor, eine Bearbeitungspauschale zu berechnen.

2.4 Die Vertragsannahme bestätigt pb grundsätzlich schriftlich durch Übermittlung einer Auftragsbestätigung unter anderem mit Nennung des voraussichtlichen Liefertermins, Preis und Zahlungsbedingungen. Der Schriftform bedarf es nicht, wenn mit dem Kunden eine andere, schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Bestellt der Kunde per Internet und pb bestätigt schriftlich den Zugang der Bestellung, so stellt dieses Bestätigungsschreiben noch keine Vertragsannahme dar.

3. Widerruf und Rückgabe
3.1 Für Rechtsgeschäfte zwischen pb und dem Käufer gilt nicht die Regelung des Widerrufsrechts gemäß §312ff. BGB.

3.2 Im besonderen Falle ist die Rücknahme der Leistung unter Angaben von Gründen nach schriftlicher Zustimmung durch pb gestattet. Die Kosten der Rücksendung, Warenprüfung und Wiedereinlagerung trägt der Käufer.

3.3 Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Kunde insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware
ausschließlich auf deren Prüfung . wie sie dem Kunden etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre . zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.

3.4 Das Rückgaberecht besteht nicht bei Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde.

4. Lieferungen / Lieferzeit
4.1 Grundsätzlich gelten die mit Auftragsbestätigung genannten Liefertermine. Im Falle des voraussichtlichen Verzugs informiert pb den Käufer üblicherweise rechtzeitig. pb räumt dem Kunden den Rücktritt vom Vertrag ein, wenn die Leistung 8 Arbeitstage nach Fälligkeit nicht bewirkt wird und die Aufforderung zur Setzung einer, der Sache angemessenen, Nachfrist vom Käufer an pb erfolglos bleibt.

4.2 Ereignisse höherer Gewalt sowie von pb nicht zu vertretende Streiks, Aussperrungen, Liefer-, Betriebsund Verkehrsstörungen befreien uns im Umfang ihrer Auswirkungen und ihrer Dauer von der Verpflichtung zur Lieferung. Überschreiten Lieferverzögerungen infolge höherer Gewalt oder von uns nicht zu vertretenden Gründen für eine der Vertragsparteien das zumutbare Maß, so kann diese ganz oder teilweise schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Ein solches Rücktrittsrecht besteht auf jeden Fall bei Lieferverzögerungen von mehr als 6 Monaten.

4.3 Gerät pb aus Gründen, die pb zu vertreten hat, in Verzug, so ist die Schadenersatzhaftung im Falle gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Setzt uns der Käufer, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist, mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf diese Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schaden- Ersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Käufer nur zu wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte und wenn pb kein Alternativprodukt liefern kann, welches die technische Funktion am Produkt des Käufers gleichwertig erfüllt. Im Übrigen ist die Schadenersatzhaftung auf 50% des eingetretenen Schadens begrenzt.

4.4 Liegen pb Informationen vor, aus denen hervorgeht, dass unser Zahlungsanspruch gefährdet ist, ist pb berechtigt, Lieferungen gegen Vorauskasse oder Nachnahme auszuführen. Gleiches gilt für Aufträge von uns unbekannten Abnehmern. Die Kosten für Nachnahmelieferungen trägt der Käufer.

4.5 Ist der Käufer mit der Bezahlung einer früheren Lieferung oder Teillieferung in Verzug, sind wir berechtigt, Lieferungen oder Teillieferungen zurückzuhalten oder nach erfolglosem Setzen einer Nachfrist zur Zahlung vom Vertrag zurückzutreten, ohne zum Ersatz eines etwa entstandenen Schadens verpflichtet zu sein.

4.6 pb kann eine Lieferung oder Teillieferung nachträglich unter Setzen einer angemessenen Frist von Vorauskasse oder Sicherheitsleistung abhängig machen, wenn sich nach Vertragsabschluß herausstellt, dass unser Zahlungsanspruch gefährdet ist.

4.7 Teillieferungen sind zulässig. Bei Verträgen mit fortlaufender Lieferung in Teilmengen sind die Abrufmengen und Liefertermine bei Vertragsabschluß festzulegen. Falls dies nicht geschehen ist oder gegen eine entsprechende Vereinbarung verstoßen wurde, ist pb berechtigt, nach billigem Ermessen eine Frist zur Abnahme der Gesamt- oder Restmenge festzulegen. Hat der Käufer bis zu diesem Zeitpunkt die Gesamt- oder Restmenge nicht abgerufen oder angenommen, gerät er in Abnahmeverzug. In diesem Fall ist pb berechtigt, dem Käufer eine Nachfrist von 8 Tagen zu setzen, mit der Erklärung, dass pb nach Ablauf dieser Frist eine Lieferung ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist pb berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und im besonderen Fall Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu
verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb der Nachfrist zur Zahlung des Kaufpreises nicht imstande ist.

4.8 Verlangt pb - gleich aus welchem Rechtsgrund. Ersatz für Aufwand oder Schaden, so beträgt dieser 20% des Kaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. pb ist berechtigt, einen höheren Schadensbetrag nachzuweisen und geltend zu machen. Andererseits ist der Käufer berechtigt, pb nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

4.9 Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 15 % der Bestell- oder Abrufmenge gelten als vertragsgemäße Erfüllung.

5. Preise
5.1 Es gelten grundsätzlich die mit unserer Preisliste und im Internet-Shop zur Information ausgebrachten Preise.
Im Falle besonderer Angebote an den Käufer gelten die angebotenen Konditionen. Irrtum und Änderungen behalten wir uns vor.

5.2 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, gelten unsere Preise ab Werk, ausschließlich Verpackung. Diese wird gesondert in Rechnung gestellt. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in den Preisen nicht eingeschlossen. Sie wird gesondert in der Rechnung ausgewiesen.

5.3 pb behält sich das Recht vor, die Preise angemessen zu erhöhen, wenn nach Vertragsabschluß Kostenerhöhungen aufgrund von Tarifabschlüssen, Materialpreissteigerungen, Frachtkosten und anderen Ereignissen eintreten.

5.4 Werkzeugkosten und anteilige Investkosten werden vom Warenwert getrennt berechnet. Sie sind mit der
Übersendung der Freigabemuster, wenn solche nicht verlangt werden, mit der ersten Warenlieferung netto zu sofort zu zahlen. pb behält sich vor, einen angemessenen Teilbetrag mit Auftragserteilung zu verlangen. Kosten für nachträgliche Änderungen und Instandsetzungen werden von uns nach Aufwand berechnet. Wir verpflichten uns, die Werkzeuge 3 Jahre nach der letzten Lieferung für den Käufer aufzubewahren. Die Frist verlängert sich entsprechend, wenn innerhalb dieses Zeitraums weitere Bestellungen aufgegeben werden. Wenn anteilige Werkzeug- oder Investkosten berechnet werden, bleibt das Werkzeug oder das Invest Eigentum von pb oder den von pb beauftragten Herstellern.

6. Leistungsumfang / Abnahme
6.1 Die Lieferung erfolgt nur dann nach besonderen Gütevorschriften (DIN, eigene oder vereinbarte Vorschriften), wenn diese schriftlich festgelegt worden sind.

6.2 Bezüglich Materialien, Maßen, Eigenschaften und Toleranzen sind die technischen Bedingungen und Angaben aus unserer und/oder vom Hersteller und/oder vom Werkzeugeigner der Ware jeweils gültigen Teilezeichnung maßgebend.

7. Gewährleistung
7.1 Rügen wegen Sachmängeln, Falschlieferungen und Mengenabweichungen, die durch zumutbare Untersuchungen der Ware feststellbar sind, können gem. §377 HGB nur innerhalb von 8 Tagen nach Ankunft der Ware am Bestimmungsort schriftlich geltend gemacht werden. Innerhalb weiterer 8 Tage müssen uns geeignete Beweismuster zwecks Überprüfung zugeleitet werden, falls wir nicht ausdrücklich eine Untersuchung an Ort und Stelle verlangen. Zeigt sich ein Mangel später, so muss dieser unverzüglich nach der Entdeckung schriftlich zusammen mit geeigneten Beweismitteln angezeigt werden. Befindet sich die Ware nicht mehr im Zustand der Ablieferung, so hat der Käufer zu beweisen, dass der Mangel bereits im Zeitpunkt der Ablieferung vorgelegen hat. Bei wesentlichen Eingriffen oder Änderungen an der Ware ist die Geltendmachung von Mängelrügen ausgeschlossen, wenn ausdrücklich oder stillschweigend auf die Untersuchung der Ware verzichtet worden ist. Eine Gewährleistung kann nicht für solche Mängel übernommen werden, die auf nicht sachgemäße Lagerung der Ware und auf Überschreitung des Verfallsdatums zurückzuführen sind. Die Vorschriften des Verbrauchsgüterkauf §474ff. BGB finden keine Anwendung.

7.2 pb behält sich vor, die Rüge hinsichtlich Beschaffenheit, Funktion und sonstiger Eigenschaften durch den Hersteller bewerten zu lassen. Dies umfasst auch die Risikobewertung.

7.3 Durch Verhandlung verzichten wir nicht auf die Verspätungseinrede.

7.4 Fehlmengen werden, unter Abwägung des Sachstandes durch pb, wahlweise nachgeliefert oder gutgeschrieben. Schadensersatz kann der Vertragspartner in diesem Fall nicht verlangen. Bei sonstigen Mängeln haben wir die Wahl, die Mängel zu beseitigen oder die Lieferung zurückzunehmen und entweder zu vergüten oder auszutauschen. Schlagen
zwei Instandsetzungen oder schlägt eine Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer nach seiner Wahl Wandlung oder Minderung verlangen.

7.5 Erweist sich eine Mängelrüge als nicht berechtigt, hat der Käufer die Kosten für Prüfung und Transport zu tragen.

7.6 Eine weitergehende Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere für Schäden, die nicht an den gelieferten Erzeugnissen entstanden sind, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit die Schadenursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, wobei in diesen Fällen jedoch unsere Ersatzpflicht auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt ist. Die vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt weiterhin dann nicht, wenn der Käufer wegen des Fehlens einer in 6.1 und 6.2 definierten Eigenschaft entsprechend dem §434BGB einen Anspruch nach §437 BGB geltend macht. Sofern pb fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, haften wir auf Ersatz für den vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Ebenso bleibt die gesetzliche Haftung entsprechend dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

7.7 pb gewährt dem Originalkäufer, dass das Produkt bei sachgerechter Lagerung einen Zeitraum von bis zu zwei (2) Jahren ab Lieferdatum frei von Sach- und Ausführungsmängeln ist. Der Gewährleistungszeitraum verkürzt sich jedoch durch die Art und/oder Beschaffenheit der gelieferten Ware. Diese Beschränkung bestimmt sich durch die Eigenschaften
und die Funktion. pb informiert den Käufer mittels der unter 6.2 genannten Spezifikationen, Zeichnungen oder durch andere, allgemeine Hinweise.

8. Versand
8.1 Die Versand-/Frachtkosten sind generell vomEmpfänger / Käufer zu tragen, gleich welcher Versandart.

8.2 Lieferungen erfolgen gemäß INCOTERMS 2000.

8.3 Mangels besonderer Weisungen seitens des Käufers bestimmt pb den Versandweg nach billigem Ermessen, ohne Verantwortung für die billigste und schnellste Verfrachtung. Eine Transportversicherung schließen wir nur auf ausdrücklichen Wunsch und zu Lasten des Käufers ab.

9. Gefahrenübergang
9.1 Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware dem Transporteur übergeben ist oder unser Lager verlassen hat.

9.2 Wird die Versendung auf Veranlassung des Käufers oder Umständen, die dieser zu vertreten hat, verzögert, so geht die Gefahr mit Beginn unserer Lieferbereitschaft über. pb kann die versandbereite Ware sofort berechnen und auf Kosten des Käufers einlagern, wobei pb nur auf die sorgfältige Auswahl des Lagerhalters haftet.

10. Zahlung
10.1 Die Forderungen von pb sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar.

10.2 Wechsel werden nicht entgegengenommen. Schecks werden nur erfüllungshalber und für uns spesenfrei entgegengenommen.

10.3 Ausländische Zahlungsmittel werden, sofern wir nicht in ausländischer Währung fakturieren, nach dem am Zahlungstag in Frankfurt (Main) notierten Währungskurs in EUR (€) umgerechnet.

10.4 Zur Zurückhaltung ist der Käufer nur berechtigt bei groben Vertragsverletzungen unsererseits und im Falle
der mangelhaften Lieferung bis zur Höhe desjenigen Teils des Kaufpreises, der der Wertminderung entspricht.
Außerdem ist der Käufer zur Ausübung eines Zurückbehaltsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Der Käufer kann nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder von uns anerkannten Forderungen aufrechnen.

10.5 Eine Überschreitung von Zahlungszielen bewirkt Fälligkeit aller übrigen noch nicht fälligen Rechnungen für bereits gelieferte Waren und berechtigt uns zum Widerruf von Zahlungszielen. Für noch nicht erbrachte Leistungen können wir außerdem Vorauszahlungen und Sicherheitsleistungen verlangen.

10.6 Bei Zahlungsverzug berechnen wir Zinsen zumindest gemäß §288 (2) BGB.

11. Eigentumsvorbehalt
11.1 Bis zur Erfüllung aller unserer Forderungen aus gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverbindungen mit dem Käufer behält sich pb das Eigentum von den von pb gelieferten Waren vor. Der Käufer kann die Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb verarbeiten und veräußern, bei Kreditverkäufen jedoch nur unter Eigentumsvorbehalt.

11.2 Bei der Verarbeitung gelten wir als Hersteller der neuen Sache. Ist bei Verbindung oder Vermischung unserer Waren mit einer Sache des Käufers diese als Hauptsache anzusehen, erwerben wir Miteigentum an dieser Hauptsache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur Hauptsache im Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung.

11.3 Gerät der Käufer mit der Zahlung oder einer anderen Verpflichtung in Verzug, so darf er über die Vorbehaltsware nur mit unserer schriftlichen Zustimmung verfügen oder sie verarbeiten. Darüber hinaus hat er uns jederzeit Zutritt zu der von uns gelieferten Ware zu gewähren und diese auch ohne Ausübung des Rücktrittrechts auf Verlangen an uns herauszugeben.

11.4 Der Käufer tritt schon jetzt alle Forderungen aus der Verfügung über Vorbehaltsware sicherungshalber an uns ab. Der Käufer ist jederzeit widerruflich zur Einziehung der abgetretenen Forderung bei sofortiger Abführung des Erlöses an uns berechtigt. Auf unser Verlangen hat der Käufer seine Abnehmer von der Abtretung in Kenntnis zu setzen und uns über den Bestand an abgetretenen Forderungen und Vorbehaltswaren zu informieren.

11.5 Wird Vorbehaltsware von dritter Seite in Anspruch genommen, so hat der Käufer auf unseren Eigentumsvorbehalt aufmerksam zu machen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Letzteres gilt auch auf Zugriffe Dritter auf die von uns abgetretenen Forderungen. Der Käufer trägt anfallende Interventionskosten.

11.6 Übersteigt der Wert unserer Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, werden wir auf Verlangen des Käufers darüber hinausgehende Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

11.7 Werkzeuge, Vorrichtungen, technische und werbliche Materialien sowie die mit der Sache verbundenen geistigen Schöpfungen und Leistungen bleiben unser Eigentum bzw. die unserer Vorlieferanten. Die Weiterverwendung durch Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von pb.

12. Verjährung
Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist ab Gefahrenübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden sowie für Ansprüche aus der Produzentenhaftung gemäß § 823 BGB.

13. Nebenabreden
Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeine Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Eine Abweichung von dieser Schriftformerfordernis ist nur schriftlich wirksam.

14. Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt deutsches Recht. Auch die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge im internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 wird ausgeschlossen.

15. Erfüllungsort
Für Zahlungen ist der Erfüllungsort am Geschäftssitz von pb. Für Lieferungen ist der Erfüllungsort entweder bei pb oder der Versandort des ersten Versenders, der für pb tätig wird.

16. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist am Sitz des Verkäufers oder ein anderer gesetzlicher Gerichtsstand nach Wahl von pb.

17. Verschiedenes
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt werden.
Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.

pb elektro vertriebs-gmbh

Robert-Bosch-Straße 16
D-64823 Groß-Umstadt

Telefon: 0049 (0)6078 7809-0
Fax: 0049 (0)6078 74447

E-Mail: info(at)pb-elektro.de
Web: www.pb-fastener.de

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